Das Urheberrecht: Teil 1

Das Urheberrecht: Teil 1

Was ist das Urheberrecht? Das Urheberrecht ist in Deutschland vor allem im sog. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberechtsgesetz) geregelt, das 1965 in Kraft trat. Darin enthalten sind alle wesentlichen Regelungen zur Rechtsstellung des Urhebers, so vor allem zu seinen unveräußerlichen (Urheber-) Persönlichkeitsrechten, den Verwertungsund Nutzungsrechten, den verschiedenen Werkarten, den Schranken und der Dauer des Urheberrechts und natürlich zu den Ansprüchen des Urhebers bei Rechtsverletzungen.

Das Urheberrecht: Teil 2

Das Urheberrecht: Teil 2

Was schützt das Urheberrecht? Gegenstand des urheberrechtlichen Schutzes ist grundsätzlich das Werk. Das Werk muß jedoch noch nicht fertig sein. Auch Skizzen, Entwürfe, Exposés, Vor- und Zwischenstufen von Werken können urheberrechtlich geschützt sein – sofern sie ihrerseits die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz erfülle